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„Niemals war die Beteiligung des Parlaments ein Hindernis“

Rede von Hans-Peter Bartels vor dem Deutschen Bundestag am 14. März 2014 zur Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU und SPD "Einsetzung einer "Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr"

Erstens zu der Frage: Ist der Parlamentsvorbehalt ein Hindernis für Deutschlands aktive Rolle in den Bündnissen? Wir führen eine Debatte über eine aktivere Politik, die wir in der EU, der NATO und auch in der UNO betreiben wollen. Wir sind in diesen Bündnissen schon aktiv, aber unsere Beteiligung soll sichtbarer werden. Die Frage ist: Ist die Parlamentsbeteiligung dafür in irgendeiner Weise ein Hindernis? Aus der Praxis der letzten 20 Jahre können wir sagen: Niemals, zu keinem einzigen Zeitpunkt, war die Beteiligung des Parlaments ein Hindernis für unsere aktive Rolle.

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Bundestagsdebatte zum „Parlamentsbeteiligungsgesetz“

Rede von Hans-Peter Bartels vor dem Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2004

Wir haben in diesem Hause schon oft über die neuen Anforderungen an unsere Bundeswehr diskutiert. Wir haben darüber gesprochen, wie sich das sicherheitspolitische Umfeld nach 1989 und auch nach dem 11. September 2001 gewandelt hat und welchen neuen Bedrohungen und Einsatzrealitäten wir uns heute gegenübersehen.

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Bundestagsdebatte zum „Parlamentsbeteiligungsgesetz“

Rede von Hans-Peter Bartels vor dem Deutschen Bundestag am 25. März 2004

Seit mehr als einem Jahrzehnt sind Soldaten der Bundeswehr an größeren internationalen Einsätzen beteiligt. Nach Ende des Kalten Krieges war dies eine gänzlich neue Situation für die Bundeswehr und ihre Soldaten und auch für die Politik.

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Erweiterte Kompetenzen des Verteidigungsausschusses bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr – ein Vorschlag

Diskussionspapier von Hans-Peter Bartels vom Februar 2002

Nicht das Parlament, sondern die Regierung ist für die Gestaltung deutscher Außenpolitik verantwortlich. Eine Bundestagsmehrheit wird aber zwingend gebraucht, wenn völkerrechtliche Verpflichtungen zu ratifizieren oder Einsätze der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebietes zu beschließen sind.
Die Kontinuität des deutschen Engagements auf dem Balkan, in der internationalen Terrorbekämpfung und als Teil der UN-Friedenstruppe in Afghanistan zeigt aber, dass die Notwendigkeit der konstitutiven Zustimmung des Bundestages auch für jede Verlängerung oder Veränderung lang andauernder Einsätze unpraktisch werden kann.

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