Hinter dem etwas bürokratischen Titel des Antrages, den wir hier heute beraten, verbirgt sich ein Thema, das nicht das erste Mal das Plenum beschäftigt. Es geht um die Erweiterung der Offenlegungspflicht der Abgeordneteneinkünfte. Die letzte Debatte führte der Bundestag im September 1995, als im Zuge der Beratungen zur Parlamentsreform auch ein entsprechender Antrag der Abgeordneten Norbert Gansel und Peter Conradi sowie 150 weiterer Mitglieder des Deutschen Bundestages beraten wurde. Schon damals hatten die Initiatoren des Antrages die Nebeneinkünfte im Blick. Das Vorhaben, mehr Transparent zu schaffen, wurde aber in namentlicher Abstimmung von der Mehrheit des Hauses abgelehnt. Die Argumente, die damals die Kollegen Conradi und Gansel dazu veranlassten, den Antrag einzubringen, sind auch sieben Jahre später noch richtig. Es geht nicht um den ,,gläsernen Abgeordneten“. Aber Wählerinnen und Wähler sollen wissen, welchen – durchaus legitimen – Interessen ihr politischer Vertreter um welchen Lohnes willen verpflichtet ist.
Weiterlesen...
