„Eigentum verpflichtet“ – Wie die Politik doch Jobs schaffen kann
Gastbeitrag von Hans-Peter Bartels in der Tageszeitung "Flensburger Tageblatt" vom 25. April 2006
Gleich 35 unterschiedliche Landes-„Programme“ zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit listet die Drucksache 15/3254 des Schleswig-Holsteinischen Landtages 2002 auf. Gleichzeitig stellt der Bericht fest, dass die Arbeitslosigkeit seit 2001 wieder steige. Inzwischen ist sie noch weiter gestiegen, in ganz Deutschland – wie auch die Zahl der Programme, Maßnahmen und Modelle des Bundes, der Länder und der Kommunen. Niemand führt hier eine deutschlandweite Statistik, aber es müssen – 16 mal 35, plus, plus, plus – Hunderte sein. An öffentlichen Massenarbeitslosigkeits-Begleitaktivitäten herrscht kein Mangel, nicht erst seit Hartz I bis IV. Dem Chef der zur Bundesagentur umetikettierten Bundesanstalt für Arbeit wird das alles beinah schon zuviel: Kombilöhne zum Beispiel, sagt er, existierten doch de facto längst. In seinem Reich der fünf Millionen registrierten Arbeitslosen gibt es fast nichts, was es nicht gibt.Die Sache so zu sehen, ist natürlich ungerecht. Wie hoch wäre die schlimme Zahl aus Nürnberg wohl ohne staatliche Arbeitsmarktpolitik? Wie hoffnungslos wäre die individuelle Lage Betroffener ohne Aussicht auf einen Programmplatz? Und selbst wenn der Effekt gering wäre, könnte man doch nicht einfach nichts tun. Aber das Ergebnis all der Maßnahme-Kreativität aus 25 Jahren Bekämpfung der Arbeitslosigkeit lässt sich auch beim besten Willen nur als ungenügend bezeichnen. Bei weiter wachsender Wirtschaft, mal schwächer, mal stärker, bei sich überschlagenden Weltmarkt-Rekorden der deutschen Export-Industrie bleibt die Quote der arbeitslosen Menschen inakzeptabel hoch. Normale Wachstumsraten und normale Arbeitsmarktpolitik helfen offenbar kaum. Kontinuierlich wird überall rationalisiert. Auch die öffentlichen Arbeitgeber, arm geworden durch hoffnungsvolle Steuerentlastungen zu Gunsten der Konjunktur, reduzieren ihr Personal, verschlechtern die Tarifbedingungen, verlängern die Arbeitszeiten, kürzen am Gehalt. Im großen Stil verdrängt die nur noch betriebswirtschaftlich, nur noch kurzfristig orientierte Ökonomie Ältere aus dem Arbeitsleben und vernichtet noch um des geringsten Vorteils willen einfache Arbeit, die von einfachen Menschen geleistet werden kann. Zum Überfluss unserer Wohlstandsgesellschaft sollen viele Ältere und gering Qualifizierte nichts mehr beitragen. Sie sind überflüssig. Aber noch da.
Offenbar haben sich alle Beteiligten so gut daran gewöhnt, so überaus leidlich damit eingerichtet, dass eben leider gar nichts wirklich hilft – dass sie weiter das Mantra des liberalen Mainstreams des letzten Vierteljahrhunderts vor sich hin murmeln, sobald sie glauben, dass eine tiefgründig-philosophische Legitimation der Erfolglosigkeit gefragt ist: „Der Staat richtet keine Arbeitsplätze ein, Politik schafft keine Jobs, Wirtschaft findet in der Wirtschaft statt!“ Wo, wann, von wem wären diese mutig-kämpferisch daherkommenden Allerwelts-Plattheiten je offen in Frage gestellt werden? Der Staat selbst zuständig für Arbeit (und nicht nur für Arbeitsmarktpolitik) – ein Tabu.
Vielleicht lohnt es sich, bevor wir Tröstung in der 36., 37. und 38. Landesprogramm-Modellmaßnahme suchen, dieses Tabu – Politik schafft keine Jobs – wenigstens einmal gründlich durchzuschütteln. Politik kann nicht nur versuchen, die erwünschte Arbeitsplatzvermehrung indirekt über die Steuerung von Rahmenbedingungen zu erwirken, Politik kann auch viele Dinge direkt regeln, zum Beispiel Personalschlüssel für Pflegeeinrichtungen und eine solidarische Sozialversicherung zu deren Finanzierung, zum Beispiel den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, Bundesgeld für die Unter-Dreijährigen-Betreuung und für Ganztagsschulen mit Mittagstisch, zum Beispiel die überwiegend steuerfinanzierte Beschäftigung einer viertel Million behinderter Menschen in gemeinnützigen Werkstätten und Integrationsfirmen. Hier wird gesellschaftlich wertvolle, politisch gewollte, bezahlte Arbeit gemacht, zum Teil im öffentlichen Sektor, zum Teil privatwirtschaftlich und marktförmig organisiert. Das Dogma der säuberlichen Trennung von Staat und Ökonomie widerspricht schon jetzt den Tatsachen – und ist nicht klug.
Um nicht in erster Linie Mitnahme-, Park- oder Strohfeuereffekte zu erzielen, sondern die Arbeitslosigkeit substanziell zu reduzieren, sind verbindliche Regelungen (plus Geld) besser als Anreize zur Freiwilligkeit (mit Geld). Dazu zwei Vorschläge:
Erstens sollte jedes Unternehmen wie auch jede Behörde verpflichtet werden, den eigenen Betrieb darauf hin zu untersuchen, welche Arbeit, die nicht sehr produktiv, nicht sehr profitabel und nicht sehr anspruchsvoll ist, dennoch nützlich für alltägliche Abläufe und die Entlastung der eigentlich mit Wichtigerem beschäftigten Kolleginnen und Kollegen sein könnte. Vielleicht wurde gerade solche Arbeit in den letzten Jahren wegrationalisiert oder den Höherqualifizierten mit aufgebürdet. Der Betriebs- oder Personalrat könnte bei der Identifizierung solcher Beschäftigungs-„Nischen“ besonders gut helfen. Es geht darum, die Lücke zwischen zu 100 Prozent produktiver Arbeit und absolut unproduktiver Nicht-Arbeit zu schließen. Diese betrieblichen Nischen-Jobs geringer Produktivität könnten geeignet sein für die dauerhafte Beschäftigung des harten Kerns der Langzeitarbeitslosen: für diejenigen, die gering qualifiziert sind, die sehr lange arbeitslos waren, und die auch wegen individueller Hemmnisse (psychische Belastung, Lebenskrisen, Krankheit, Sucht, funktionaler Analphabetismus, burn out …) auf lange Sicht mit einiger Sicherheit nicht in den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Dieser Status, den das Arbeitsamt feststellen muss, ist ausschlaggebend. Die Zahl, um die es geht, dürfte in der Größenordnung einer Million liegen. Auch diese Menschen dürfen von einer mobilen, dynamischen Weltmarktgesellschaft nicht zurückgelassen werden. Eine Million auf 34 Millionen abhängig Beschäftigte sollte verkraftbar sein. In deren Belegschaften sind die Schwerstvermittelbaren zu integrieren, das heißt: ein möglicherweise etwas umständlicher, vielleicht ein bisschen anstrengender neuer Kollege auf 34, die da schon arbeiten – das muss gehen. Die Entlohnung wird über den kumulierten ALG-II-Bezügen liegen und zum größten Teil aus Steuermitteln aufgebracht. So entsteht ein niedrig bezahlter unbefristeter Vollzeit-Arbeitsplatz für eine fest umrissene Personengruppe aus der Grundgesamtheit der etwa 2,5 Millionen Langzeitarbeitslosen. Der Staatszuschuss ist dauerhaft und fest, nicht degressiv. Findet der Beschäftigte eine besser bezahlte Stelle im ersten Arbeitsmarkt, wird sein Nischen-Platz frei und er kann neu besetzt werden.
Zweitens sollte jedes Unternehmen wie auch jede Behörde verpflichtet werden, den eigenen Betrieb darauf hin zu untersuchen, welche Arbeitsplätze besonders für ältere Arbeitnehmer ab 55 geeignet sind. Auf diese Arbeitsplätze – vielleicht ist es jeder fünfte, vielleicht mehr – sollten dann bei Freiwerden vor allem ältere Arbeitnehmer aus der eigenen Belegschaft versetzt werden, bei Neueinstellungen sollten ältere Bewerber hier Vorrang vor Jüngeren haben. Wenn dies auf dem Wege freiwilliger Selbstbindung (also über Betriebsvereinbarungen bzw. Tarifverträge) nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer führt, können auf gesetzlichem Wege verbindliche Quoten eingeführt werden.
Beide Vorschläge beziehen die Arbeitgeber in die Lösung der hartnäckigsten Arbeitsmarktprobleme mit ein. Statt „Politik schafft keine Jobs“ könnte das Mantra einer neuen Beschäftigungspolitik lauten: „Eigentum verpflichtet.“
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