Operation Enduring Freedom
Argumentationspapier von Dr. Hans-Peter Bartels, MdB
1. Afghanistan- Ein deutscher Anteil an der Operation Enduring Freedom (OEF) in Afghanistan existiert nur noch auf dem Papier, das KSK ist offenbar schon seit 2005 nicht mehr im Land. Eine militärische Begründung für die Verlängerung des deutschen OEF-Beitrages in Afghanistan ist nicht mehr gegeben.
- Problematisch ist, dass wir mit der Zustimmung zur OEF Verantwortung für eine US-geführte Operation übernehmen, auf die wir - im Gegensatz zur ISAF - keinen Einfluss haben. Das Einsatzgebiet der Nato-geführten Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) wurde im Oktober 2006 auf ganz Afghanistan ausgedehnt. ISAF ist damit in die Lage versetzt worden, alle militärischen Aufgaben abzudecken. Das ist auch der politische Wille der beteiligten Staaten. Die Doppelstruktur aus OEF und ISAF hingegen ist unpraktisch, ihr Nutzen fraglich. Wir sollten uns auf unser ISAF-Engagement konzentrieren, und die amerikanischen OEF-Truppen sollten in ISAF eingegliedert werden. Als Träger der uneingeschränkten militärischen Handlungsfreiheit der USA sollte OEF in Afghanistan entbehrlich geworden sein. Milizen militärisch entgegentreten und Terroristen fangen muss auch die Nato (wie auf dem Balkan) in Afghanistan können.
- Die OEF-Operation ist das Überbleibsel des Kampfeinsatzes gegen Al Kaida und die Taliban, der 2001 begann. Über diese Phase sind wir hinaus. Die wesentliche völkerrechtliche Begründung für die Einsätze im Rahmen der Operation Enduring Freedom, das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung, ist Ausdruck der Lage unmittelbar nach den Anschlägen des 11. September 2001, als es darum ging, terroristische Strukturen in Afghanistan zu zerschlagen. Inzwischen gibt es in Afghanistan eine gewählte Regierung, eine Armee und Polizeikräfte. Diese werden von den internationalen Kräften der ISAF unterstützt, auch mit eigenen Kampfeinsätzen, wenn das nötig ist. Das ISAF-Mandat ist, vor allem seit der Ausdehnung auf ganz Afghanistan, die Antwort auf die veränderte Lage im Land.
2."Rest"-OEF
- Eine Bestandsaufnahme des OEF-Mandats ist notwendig, sowohl hinsichtlich der Obergrenze der einsetzbaren Kräfte als auch mit Blick auf das Einsatzgebiet. Dieses wird derzeit wenig konkret angegeben: "das Gebiet gemäß Artikel 6 des Nordatlantikvertrages, die arabische Halbinsel, Mittel- und Zentralasien und Nord-Ost-Afrika.". Die Obergrenze der einzusetzenden Kräfte wurde im Zuge der Mandatsverlängerungen der vergangenen Jahre bereits schrittweise von einst 3.900 auf aktuell 1.800 Soldaten verringert (Wegfall der ABC-Abwehrkräfte im Jahr 2003, Reduzierung von See- und Seeluftstreitkräften 2005).
- Einsatzgebiet und Obergrenze der einzusetzenden Kräfte sollten vor einer Mandatsverlängerung, die bei Wegfall des KSK-Einsatzes in Afghanistan und mangels anderer Einsätze unter dem OEF-Dach in erster Linie den Marine-Einsatz am Horn von Afrika betreffen würde, präzisiert bzw. angespaßt werden.
- Über die anstehende OEF-Verlängerung hinaus sollten wir uns darüber verständigen, wie die Beteiligung der Marine am multinationalen Einsatz am Horn von Afrika, der Erfolge aufzuweisen hat, perspektivisch organisiert werden soll. Die Überwachung der dortigen Seewege ist eine Daueraufgabe, zu deren Erfüllung auch die Anrainerstaaten verstärkt und in Kooperation mit den internationalen Kräften einen Beitrag leisten müssen. Über eine eigenständige Mandatierung, die den tatsächlichen Gegebenheiten am Horn von Afrika besser gerecht wird, wäre nachzudenken.
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