Für einen „dritten Arbeitsmarkt“
Überlegungen und Vorschläge des Kieler SPD-Kreisverbandes (Oktober 2006)
I. Anhaltende MassenarbeitslosigkeitDie Arbeitslosigkeit in Deutschland bleibt - wenngleich eine Belebung am Arbeitsmarkt und ein bundesweiter Rückgang der Arbeitslosenzahl zu beobachten ist - weiterhin hoch, zu hoch. Die Gesamtarbeitslosenzahl beträgt im September aktuell 4.238.000, die Quote liegt bei 10,1 Prozent.
Auffallend stabil ist hierbei der Anteil der Langzeitarbeitslosen, der in Deutschland weit höher liegt als anderswo in Europa. Als langzeitarbeitslos gilt, so die Bundesagentur für Arbeit, wer länger als zwölf Monate ohne Beschäftigung ist. In Deutschland sind zurzeit etwa zwei Millionen Menschen seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit haben davon 750.000 in den letzten sechs Jahren keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt. Sie bilden damit den harten - und vor allem relativ beständigen - Kern der Arbeitslosigkeit in unserem Land. Dieser Kern ist von der Belebung am Arbeitsmarkt kaum betroffen.
Auch die staatlichen Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt zeigen hier nur wenig Erfolg. Und das, obwohl an öffentlichen Massenarbeitslosigkeits-Begleitaktivitäten kein Mangel herrscht. In Schleswig-Holstein sind einmal 35 unterschiedliche Landes-Programme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gezählt worden (Drucksache 15/3254 des Schleswig-Holsteinischen Landtages). Auf die gesamte Bundesrepublik hochgerechnet ergibt sich eine unüberschaubare Vielfalt an Maßnahmen und Modellen des Bundes, der Länder und der Kommunen. Eine deutschlandweite Statistik gibt es nicht.
II. Struktur der Langzeitarbeitslosigkeit
- Der Anteil der Ostdeutschen an der Gesamtlangzeitarbeitslosigkeit beträgt 33 Prozent (zum Vergleich: Anteil an der Gesamtbevölkerung: 20 Prozent).
- Der Anteil der Ausländer liegt bei 16 Prozent (wobei festzuhalten ist, dass die Langzeitarbeitslosigkeit von Ausländern ein rein westdeutsches Phänomen darstellt).
- In der Altersstruktur stellen die 45- bis 54jährigen die zahlenmäßig größte Gruppe, gefolgt von den 35- bis 44jährigen.
- Über eine Million Langzeitarbeitslose hat Hauptschulabschluss oder gar keinen Abschluss.
Beschäftigungshemmnisse mögen, jenseits der neuen Möglichkeiten von Hartz IV (z.B. Kinderbetreuung oder Schuldenberatung), individuell sehr unterschiedlich und mit den Mitteln der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik kaum beeinflussbar sein. Genannt werden Belastungen und Mehrfachbelastungen durch sehr niedrige Qualifikation, funktionalen Analphabetismus, biografische Brüche, Krankheiten, Sucht, psychische Belastungen. Gemeinsam ist diesen Dauerarbeitslosen, dass sie praktisch nicht vermittelbar sind und von der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmenvielfalt kaum positiv berührt werden. Die Größe dieser Gruppe wird auf 400.000 bis eine Million geschätzt.
III. Ein neuer Ansatz: der "dritte Arbeitsmarkt"
Alle Menschen haben ein Recht - wenn auch nicht ausdrücklich im Grundgesetz verbrieft, so doch nach unserer sozialdemokratischen Grundüberzeugung -, an der Erwerbsgesellschaft teilzunehmen, selbst zu ihrem Lebensunterhalt etwas beizutragen, kurz: zu arbeiten. In einem ganz anderen Bereich, bei Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen, gibt es ein eigenes soziales Leistungsrecht, das für 250.000 Menschen Beschäftigung (in Werkstätten und Integrationsfirmen) organisiert und öffentlich finanziert. Und selbst in den staatlichen Haftanstalten sollen Möglichkeiten zur Teilnahme an der Erwerbsarbeit geboten werden.
Für den Kern der Langzeitarbeitslosigkeit wird jetzt auf Bundes- und auf Landesebene ein neuer politischer Ansatz diskutiert: der "dritte Arbeitsmarkt". Er soll für diejenigen, die auf dem durchrationalisierten, nach Produktivitätssteigerung auch noch in der einfachsten Dienstleistung strebenden ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben, eine neue Beschäftigungsperspektive bieten. Vielfach wird hier - wie bei den Ein-Euro-Jobs - an gemeinnützige, zusätzliche Arbeit, z.B. bei Wohlfahrtsverbänden gedacht.
Ein mutiger Schritt wäre eine Verpflichtung (oder Selbstverpflichtung) der Wirtschaft "Beschäftigungsnischen" zu identifizieren, die für nicht vermittelbare Langzeitarbeitslose geeignet sind. Es geht um zusätzliche einfache Tätigkeiten im Betrieb (bzw. selbstverständlich auch in Behörden), die keine eigene Stelle mehr rechtfertigen, die schon wegrationalisiert oder den Kollegen mit aufgebürdet worden sind. Betriebs- und Personalräte könnten helfen, solche "Nischen-Jobs" zu finden und Missbrauch zu vermeiden. Dafür sollen folgende Kriterien gelten:
- Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet und nach geltendem Recht (für beide Seiten) kündbar.
- Die Berechtigung zur Teilnahme an diesem Programm stellt das Jobcenter fest. Der Langzeitarbeitslose erhält den überwiegenden Teil der Leistungen nach SGB II (ALG II) weiter sowie einen Aufstockungsbetrag durch den Arbeitgeber (der der "Produktivität" der Tätigkeit durch den zusätzlich Beschäftigten entspricht).
- Es besteht Sozialversicherungspflicht. Die Beiträge werden durch Jobcenter und Arbeitgeber je zur Hälfte aufgebracht.
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